Groteskes Urteil: Nicht-Spiel gegen Union endet 0:3
21. Dezember 2010

Noch rechtzeitig vor Weihnachten ist nun die Urteilsverkündung des Tiroler Strafsenates eingetroffen und sorgt für breite Verwunderung: Demnach hat Austria Salzburg die Nichtaustragung am 30. Oktober 2010 verschuldet.Das Spiel wird somit in erster Instanz mit 3:0 für Union Innsbruck gewertet, zudem wurde den Salzburgern eine Geldstrafe von 500 Euro auferlegt.

Das Urteil begründet sich damit, dass Austria Salzburg nicht den Kartenverkauf  – was angeblich im Bescheid der Behörde als Grundbedingung für eine Austragung festgelegt wurde – für die Innsbrucker übernahm.

„Richtig ist, dass wir im Vorfeld der Begegnung einen eventuellen Kartenverkauf durch uns erörtert haben. Wir kamen aber gemeinsam mit Union Innsbruck zum Schluss, dass aus organisatorischen Gründen das Ticketkontingent in den Händen des Veranstalters bleiben solle. Dies jetzt als Urteilsbegründung anzuführen, ist für mich nur ein Hilfsargument. In Wahrheit scheint die Partie schon im Vorfeld mit 3:0 für Innsbruck gewertet worden zu sein und nun wurde händeringend ein Begründung dafür gesucht. Natürlich werden wir gegen diese Entscheidung Berufung einlegen“, so Austria-Obmann Walter Windischbauer.

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