Man muss kein Sympathisant von Austria Salzburg sein, um das vom Strafsenat des Tiroler Fußballverbands gefällte Urteil im Streit um die Wertung des abgesagten Westligaspiels zwischen Union Innsbruck und Austria Salzburg als skandalös zu empfinden. Die Bestrafung einer Mannschaft, die am Antreten gehindert wird, widerspricht allen rechtlichen Prinzipien, und sie ist eine Schande – für diejenigen, die sie ausgesprochen haben.
Auch ohne über prophetische Gaben zu verfügen, lässt sich voraussagen: Das am Dienstag veröffentlichte Urteil kann und wird einer Anfechtung nicht standhalten. Und sollte es
wider Erwarten der Strafausschuss der Westliga doch absegnen, wird es in der dritten Instanz der Bundesliga gekippt. Schon allein der Beispielsfolgen willen. Denn ansonsten könnte in Zukunft jeder Bürgermeister eines Dorfklubs mit fadenscheinigen Begründungen die Austragung eines Spiels verhindern und damit der Heimmannschaft drei Punkte schenken. Jeder Meisterschaftsbetrieb würde dadurch ad absurdum geführt.
Im Sinne des Fußballs wäre es dringend an der Zeit, die Auseinandersetzung von der juristischen Ebene wieder auf die sportliche zu verlagern. Daher ein Vorschlag zur Güte an beide Vereine: Ringt euch zu einer Neuaustragung der abgesagten Partie durch – am besten auf neutralem Boden.
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| Die Geschichte der Salzburger Austria - von 1933 bis heute. |










