Windischbauer: „Wir lassen uns nicht unterkriegen!“
30. April 2015

Wir haben am Tag nach der Bekanntgabe der Lizenzentscheidung mit Obmann Walter Windischbauer über die Begründung seitens der Bundesliga und unsere weiteren Schritte gesprochen.Walter, die gestrige Lizenzentscheidung war ein Schock für uns alle. Wie hat denn der Senat 5 der Bundesliga, der für die Lizenzvergabe zuständig ist, die Lizenzverweigerung begründet?

Du hast Recht, wir alle waren gestern ziemlich geschockt und haben ein paar Stunden gebraucht, den Kopf wieder klar zu bekommen. Ein Schock war es deswegen, weil wir mit dieser Entscheidung nicht gerechnet hatten. Fakt ist, die Lizenzverweigerung wurde uns ausschließlich infrastrukturell begründet. Wir haben gewusst, dass das Thema Infrastruktur im heurigen Lizenzierungsverfahren durch den Wegfall der bisherigen Übergangsbestimmungen ein sehr entscheidendes sein wird. Dennoch waren wir zuversichtlich, auch diese Hürde mit unserem Ausweichstadion nehmen zu können. 

Was heisst das genau: „infrastrukturell begründet“?

Walter: Im Juristendeutsch wurde die Lizenzverweigerung durch den Senat 3 exakt wie folgt begründet: „Der Senat 5 stellt fest, dass für das vom Lizenzbewerber genannte (Heim-)Stadion „MyPhone Austria Stadion“ in Salzburg-Maxglan und für das vom Lizenzbewerber genannte (Ausweich-)Stadion „Vor der Au“ in Schwanenstadt keine Senat-3-Zulassung vorliegt, weshalb das Kriterium 7.4.1. nicht erfüllt wird“.
Für Salzburg-Maxglan war uns seit einiger Zeit klar, dass wir die Bauarbeiten aufgrund diverser Verzögerungen (Stichwort: aufsichtsbehördliche Genehmigung der Flächenwidmungsänderung) erst nach der Lizenzentscheidung, aber vor Saisonbeginn schaffen werden, bezüglich Schwanenstadt habe zumindest ich bis gestern geglaubt, dass das dortige Stadion als Ausweichstadion genehmigt wird und allenfalls im Rahmen einer Auflage noch Adaptierungen aufgetragen werden.   

Wie geht es nun weiter, gestern Abend hat sich ja der Vorstand des SV Austria Salzburg mit dieser Sache ausgiebig beschäftigt. Wird man den Instanzenweg beschreiten und gibt es hier realistische Chancen? 

Der Vorstand des SV Austria Salzburg hat gestern beschlossen, gegen die Entscheidung des Senats 5 zu protestieren. Mich haben gestern schon Leute gefragt, ob man denn gegen die Entscheidung des Senats 5 noch mit „neuen“ Argumenten vorgehen könne, oder ob – juristisch gesprochen – ein „Neuerungsverbot“ bestünde. Nach den Regularien der Bundesliga können wir bis zum Ablauf der Protestfrist – und das ist am 11. Mai – neue „Beweismittel“ vorbringen. Auch wenn die Frist bis zum 11. Mai verdammt kurz ist, wir werden heute, am Wochenende, die nächste Woche inkl. Wochenende „durchhack’ln“, um einen gut formulierten Protest samt einem konkreten Rechtsmittelbegehren fristgerecht abzugeben. Dazu werden wir einen neuen Anlauf nehmen, um wenn irgendmöglich rechtzeitig einen entsprechenden Senat-3-Beschluss herbeizuführen. 

Dann bist du also zuversichtlich, dass die Chance auf die Lizenz bzw. den Aufstieg weiter lebt? 

Ja, das bin ich. Zum einen weiß ich, dass unsere Mannschaft auf dem Rasen in den nächsten Wochen die richtige Antwort geben und den Meistertitel nach Maxglan holen wird. Zum anderen werden uns nicht nur unsere Fans besonders zahlreich und enthusiastisch unterstützen, sondern gestern und heute haben uns zahlreiche Angebote erreicht, uns in allen möglichen Belangen zusätzlich zu unterstützen.
Unser Infrastrukturverantwortlicher Hans Hirschbichler arbeitet gerade mit Freiwilligen den Plan dafür aus, wo und wann Hand angelegt werden kann. Darüber hinaus hilft jede finanzielle Unterstützung an den Verein oder den Heimatfonds, die nötigen Hürden zu bewältigen.

Der SV Austria Salzburg hat in seiner Vergangenheit schon so vieles bewältigt, dass wir uns durch dieses Entscheidung in erster Instanz sicher nicht von unserem Weg abbringen lassen!

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