Warum es keine Beschwerde gegen die Nichtnominierung gab

22. Juni 2021

Eigentlich wollten wir uns zum Thema ÖFB-Cup nicht mehr äußern. Da uns allerdings einige Anfragen erreicht haben beziehen wir nun doch, nach gründlicher Überlegung, dazu Stellung.


Der SV Austria Salzburg legt keine Beschwerde gegen die Nichtnominierung zum ÖFB-Cup 21/22 ein. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kam der Vorstand des SV Austria Salzburg zum Entschluss, keine Beschwerde beim ÖFB einzulegen. Das Regulativ des Österreichischen Fußballverbandes ermöglicht den Landesverbänden im Bezug auf die Nominierung der Startplätze zum ÖFB-Cup einen derart großen Entscheidungsspielraum, dass wir davon ausgehen, dass er keinen seiner Landesverbände diesbezüglich overrulen wird. Noch dazu umfasst der Anfechtungsrahmen lediglich formale Rechtsverletzungen und Verstöße gegen die Satzungen.

Dies ändert nichts daran, dass die Entscheidung aus mehreren Gesichtspunkten absolut nicht nachvollziehbar ist. Anders als alle übrigen österreichischen Landesverbände zieht der SFV zum dritten Mal hintereinander die Wertung der Saison 2018/2019 als Grundlage heran und entscheidet sich somit bewusst gegen die Anerkennung zuletzt gezeigter sportlicher Leistungen. Und nicht einmal diesbezüglich wurde konsequent gehandelt; man entschied sich in einer Abstimmung gegen den gemeinsamen Antrag des SV Austria Salzburg und des SV Kuchl, eine Nominierung auf Basis der sportlichen Leistungen in der Herbstsaison 2020 vorzunehmen, und zwar mit dem Argument, dass es aufgrund der Annullierung der Saison 20/21 keine sportliche/tabellarische Grundlage gibt, gab unmittelbar danach jedoch dem gemeinsamen Antrag des USK Anif und des SV Kuchl (in dem der USK Anif auf seine Nominierung zugunsten des Topplatzierten der Herbstsaison 2020 verzichtete) statt. Hierfür gab es seltsamerweise doch eine sportliche/tabellarische Grundlage aus der Herbstsaison 2020. Es steht jedem frei, das einzuordnen.

Aus unserer Sicht spiegelt diese Entscheidung leider die generell geleistete Arbeit des SFV in den letzten Monaten wider. In Sachen Ligareform machte man eine ebenso unglückliche Figur wie dabei, einer privaten Fußballschule, die faktisch als wirtschaftliches, auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen und nicht als gemeinnütziger Verein agiert, mittels Sondergenehmigung den Einstieg in das Nachwuchs-Ligensystem zu ermöglichen – offenbar ohne die langfristigen Konsequenzen bezüglich Vereinswesen und wirtschaftlicher Interessen zu bedenken.

Allen nominierten Teilnehmern der Regionalliga Salzburg wünschen wir in jedem Fall eine erfolgreiche ÖFB-Cupsaison!

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