Fußballrasen

Befangener Schiedsrichter kein Grund für eine Neuaustragung – Resultat beglaubigt

30. März 2023

Die Verantwortlichen der Austria haben es schon hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt bekommen, jetzt ist es amtlich. Der Straf- und Beglaubigungsausschuss (STRUBA) wies den Antrag auf Neuaustragung des Meisterschaftsspiels gegen den SV Grödig ab. Die Austria legt Protest ein. 

Der Vorladung des STRUBA leistete die Austria Folge und erschien mit Präsident Claus Salzmann, Schriftführer Christian Hochhauser, Beirat Markus Eichbauer, Trainer Christian Schaider und Ordner-Obfrau Irene Niedermoser-Knoll in der SFV-Geschäftsstelle. 

Christian Hochhauser fasst zusammen: „Nach intensiver Diskussion mit Claus und mir wies der STRUBA unseren Antrag auf Neuaustragung begründungslos ab. Ich glaube, die fehlende mündliche Begründung hatte den Hintergrund, dass mir zuvor sinngemäß juristische Spitzfindigkeiten und dass ich ihnen das Wort im Mund umdrehe, vorgeworfen wurde. Ich habe klar gestellt, dass ich hier sitze, um die Interessen der Austria zu vertreten und meine Aufgabe die juristische Argumentation ist.“ 

Grundsätzlich sei ihm nicht ganz klar, mit welcher Argumentation nun der Antrag abgewiesen worden sei. „Anfangs wurde uns zugebilligt, dass der 2. Assistent wirklich befangen war, es aber keine Bestimmung gibt, die die Neuaustragung rechtfertigen würde. Dann war er doch nicht ganz befangen, sondern hätte nachweislich parteiische Fehlentscheidungen treffen  müssen, um eine Neuaustragung anzuordnen, was aber nach Ansicht des STRUBA nicht so gewesen sei. Dafür gibt es aber eigentlich auch keine Regelung, sodass meines Erachtens eine planwidrige Lücke vorliegt, die im Wege der Analogie zu schließen ist. Sonst wäre nicht einmal im Falle eines Wettbetruges eine Neuansetzung zulässig, weil es dafür auch keine ausdrückliche Regelung gibt. Der Argumentation eines Ausschussmitglieds, dass im Falle des Wettbetrügers Robert Hoyzer eh auch kein Spiel neu ausgetragen worden sei, wollten sich aber dann doch nicht alle anschließen, das war zumindest mein Eindruck.“

Die Austria wird wie bereits angekündigt, den Instanzenweg beschreiten und gegen die Entscheidung Protest einlegen. Wird auch dieser abgelehnt, gibt es nach Ansicht unseres Schriftführers nicht mehr viele Möglichkeiten. „Grundsätzlich sieht das Reglement eine Beschwerdemöglichkeit an den Rechtsmittelsenat des ÖFB vor, was aber nur in besonderen, taxativ aufgezählten Ausnahmefällen zulässig ist, von denen hier ehrlich gesagt keiner vorliegt, soweit ich das derzeit überblicke.“

„Daneben“ wurde der Austria auch noch eine Strafe von 2.000 Euro für Pyrovergehen in Bischofshofen, 300 Euro für den Pyroeinsatz gegen Grödig und 500 Euro für einen Becherwurf aufgebrummt. Diese Entscheidungen sind ebenso noch nicht rechtskräftig, die Austria erbat sich Bedenkzeit.

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